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Service

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Wartung & Reparatur

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Serviceleistungen an Aufzugs- und Liftanlagen

Serviceleistungen an Aufzugsanlagen sämtlicher etablierter Hersteller

Unverzügliche Hilfe vor Ort bei Störungen, Notfällen und Personeneinschlüssen

Schnelle Ersatzteilbeschaffung

Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Aufzugsprüfungen nach DIN EN 13015

Einhaltung aktuell gültiger gesetzlicher Vorgaben und Normen

24-Stunden-Rufbereitschaft

Ständig geschultes Fachpersonal

Eigene Werkstatt- und Servicewagen

Einsatz im gesamten Ruhrgebiet und Umland

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Wirksames Zweiwege-Notrufsystem

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass jede Aufzugsanlage mit einem Zweiwege-Notrufsystem ausgestattet sein muss. Da die Telekom seit 2018 keine analogen Telefonsysteme mehr unterstützt, muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass die Notrufleitungen aktiviert bleiben. Wir empfehlen daher die Umstellung auf ein GSM-basiertes Notrufsystem.

Weitere Serviceleistungen

Aufzugswärtertätigkeiten nach TRBS

GBU

Eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Abweichung zum Stand der Technik einer Aufzugsanlage, beurteilt das Anlagenumfeld unter Berücksichtigung der örtlichen Nutzungsbedingungen und zeigt mögliche Gefährdungen nach Höhe des Risikos auf.

Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Arbeitsmittel sowie für überwachungspflichtige Anlagen. Da Ihr Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage ist, müssen vor seiner Verwendung mögliche Gefährdungen identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für Aufzugsanlagen gilt dies laut BetrSichV jedoch nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden, also von jemandem, der nach dem Arbeitsschutzgesetz als solcher bestimmt ist.

(Zentrale Überwachungsstelle) ZÜS-Begleitung

Ein Aufzug, auch Fahrstuhl oder Lift, muss sicher und störungsfrei funktionieren. Im Sinne des § 2 Nummer 30 ProdSG zählen Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.

Aufzugshersteller müssen dafür sorgen, dass ihre Anlagen sicher und störungsfrei entwickelt wurden, um Menschen bzw. Fracht oder Geräte zu transportieren. Dabei müssen sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten.

In unserer Funktion unterstützen wir Sie in allen Fragen der Konstruktion und des Inverkehrbringens von Aufzugsanlagen.

Als Betreiber müssen Sie die sichere Verwendung der Aufzugsanlage sicherstellen. Die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) übernimmt für Sie sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Ihre Aufzugsanlagen. Ebenso unterstützen wir Sie dabei.

Mit der Unterstützung unserer Fachleute stellen Sie sicher, dass Ihre Aufzüge gesetzeskonform und betriebssicher funktionieren.

Profitieren Sie von unserer Sachkompetenz und buchen Sie noch heute Ihren Termin!

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage.

Prolift Liftsysteme aus Oberhausen – Herstellung, Vertrieb und Beratung

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